Ostern 2025 p1

Nunmehr sind durch den Bund einheitliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland beschlossen worden, die zum 24. April 2001 in Kraft treten.

Diese sind im Einzelnen:

Bei einem 7-Tage- Inzidenzwert von über 100 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gelten folgende Regelungen:

  • Private Kontakt nur von einem Haushalt mit maximal einer weiteren Person.
  • Von 22 bis 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre, Sport allein ist bis 24 Uhr erlaubt.
  • Unterricht in Schulen mit einem zweimal pro Woche durchgeführten Test erfolgt im Wechselunterricht, bei einer Inzidenz über 165 gibt es nur noch Unterricht zu Hause.
  • Einkaufen im Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (Supermärkte) ist mit begrenter Kundenzahl und mit Maske erlaubt.
  • Im übrigen Einzelhandel ist nur Terminshopping mit Test und Maske erlaubt, Bei einem Inzidenzwert über 150 geschlossen.
  • Individualsport im Freien mit Familie oder 2 Personen sowie kontaktloser Gruppensport mit bis zu 5 Kindern unter 15 Jahren ist erlaubt.
  • Kultur- und Freizeitangebote sind nur ohne Präsenz möglich.
  • Medizinische und ähnliche Dienstleistungen mit FFP2-Maske erlaubt, Friseure und Fußpflege nur zusätzlich mit Test.
  • Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen, Abholung und Lieferdienst sind natürlich weiterhin möglich.

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