Nunmehr sind durch den Bund einheitliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland beschlossen worden, die zum 24. April 2001 in Kraft treten.
Diese sind im Einzelnen:
Bei einem 7-Tage- Inzidenzwert von über 100 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gelten folgende Regelungen:
- Private Kontakt nur von einem Haushalt mit maximal einer weiteren Person.
- Von 22 bis 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre, Sport allein ist bis 24 Uhr erlaubt.
- Unterricht in Schulen mit einem zweimal pro Woche durchgeführten Test erfolgt im Wechselunterricht, bei einer Inzidenz über 165 gibt es nur noch Unterricht zu Hause.
- Einkaufen im Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (Supermärkte) ist mit begrenter Kundenzahl und mit Maske erlaubt.
- Im übrigen Einzelhandel ist nur Terminshopping mit Test und Maske erlaubt, Bei einem Inzidenzwert über 150 geschlossen.
- Individualsport im Freien mit Familie oder 2 Personen sowie kontaktloser Gruppensport mit bis zu 5 Kindern unter 15 Jahren ist erlaubt.
- Kultur- und Freizeitangebote sind nur ohne Präsenz möglich.
- Medizinische und ähnliche Dienstleistungen mit FFP2-Maske erlaubt, Friseure und Fußpflege nur zusätzlich mit Test.
- Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen, Abholung und Lieferdienst sind natürlich weiterhin möglich.