HEIDEN IM HERZEN.

ZUKUNFT IM BLICK.

 

Gruppe Hände

Seit einigen Tagen hat die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten Tagen auch im Kreis Borken den Grenzwert von 50 überschritten. Bis auf Weiteres gelten damit folgende Regelungen:
Maskenpflicht am Sitz- und Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und bei Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen – darüber hinaus hinaus wird überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, das Tragen einer Maske dringend empfohlen – das gilt insbesondere für die Fußgängerzonen
Begrenzung der Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen (Sport, Theater, Kino usw.) auf 100 Personen ab 4. Tag der Feststellung der „Gefährdungsstufe 2“, wenn kein besonderes Konzept beim Gesundheitsamt vorgelegt wurde (damit wäre sonst eine Teilnehmerzahl bis 500 im Freien bzw. 250 Innenraum möglich)
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Grünanlagen u.ä.) auf maximal 5 Personen oder wie bisher Personen aus 2 häuslichen Gemeinschaften oder ausschließlich Verwandte in gerader Linie sowie Geschwister, Eheleute, Lebenspartner
Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr für Gastronomiebetriebe sowie für den gleichen Zeitraum ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol
Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feste aus herausragendem Anlass auf 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum (z. B. Gaststätten). Zudem wird dringend empfohlen, Treffen in privaten Räumen auf ein Minimum zu beschränken.
Über den nachfolgenden Link gelangt man zu einer Frage- und Antwortliste (FAQ) des Landes NRW, die sich insbesondere mit den Neuregelungen befasst: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#ef504a2

Videoappell des Landrates Dr. Kai Zwicker an die Bevölkerung des Kreises Borken