HEIDEN IM HERZEN.

ZUKUNFT IM BLICK.

 

Gruppe Hände

Schrittweise Lockerung beschlossen

Bundeskanzlerin Merkel hat am Mittwoch, 06.05.2020 mit den Regierungschefinnen
und -chefs der Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten.
Das Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, sei erreicht worden. Daher
konnte man weitere Öffnungsschritte beschließen, so Merkel. Gleichwohl bleibe die
Verantwortung, alles zu tun, damit es keinen Rückfall gebe. Bund und Länder haben
sich zudem auf einen Notfallmechanismus verständigt. Er soll ein schnelles
Gegensteuern sicherstellen, wenn regionale Infektionsherde auftreten.

Der Nordrhein-Westfalen-Plan nach der Bund-Länder-Videokonferenz
Folgendes stufenweises Vorgehen sieht der Nordrhein-Westfalen-Plan der
Landesregierung für Nordrhein-Westfalen vor, der in seiner Umsetzung jeweils unter
dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens steht:


Kontaktverbot und Verhaltensregeln
Mit Zieldatum ab dem 11. Mai 2020 sollen die bestehenden Kontaktbeschränkungen so
weiterentwickelt werden, dass es möglich ist, dass die Angehörigen zweier Haushalte
sich im öffentlichen Raum treffen (in Anpassung an Bund-Länder-Regelung). Die
allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines
Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.

Gastronomie, Hotels, Tourismus
Für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus wird eine stufenweise Öffnung
angestrebt.
Ab dem 11. Mai 2020 sollen wieder möglich sein:

Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder
Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein
Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt.
Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig.

Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf
Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen).

Öffnung von Freizeitparks, Ausflugsschiffen (mit Hygienekonzept), Touristinformationen,
Fahrrad- und Bootsverleihen. 

An Christi Himmelfahrt werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten
strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden
Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und
Kontaktbeschränkungen.

Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder,
Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten
wieder öffnen.

Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken
und Bordellbetriebe.

Handel und Dienstleistungen 
Geschäfte sollen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und
Hygieneregeln (1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 wieder öffnen
dürfen.
Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios
werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen
erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.

Großveranstaltungen und Versammlungen 
Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten
die bestehenden Abstandsregelungen.
Mit Zieldatum ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit
Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder
stattfinden können.

Sport und Freizeit 
Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:

Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten-
und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten
Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und
Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-,
Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem
sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das
Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen
der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.

Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen –
ausgenommen sind reine Spaßbäder.

Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt
und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in
Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls
zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Kulturangebote 
Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen sind unter freiem
Himmel zulässig – oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem
von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden.
In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich.
Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen zulässig, für Chöre
und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.

Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu
ermöglichen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern
gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von
Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

Kinderbetreuung 
Auf Basis der heutigen Beschlüsse wird Familienminister Dr. Joachim Stamp den von
seinem Ministerium bereits vorbereiteten Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von KiTas
und Tagespflege mit den Trägern und Kommunen final abstimmen und noch in dieser
Woche vorstellen.
  
Schulen 
Für die Viertklässlerinnen und Viertklässler gibt es ab dem morgigen Donnerstag, 7. Mai,
bereits wieder Präsenzunterricht.
 
Ab Montag, 11. Mai, werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel wieder
unterrichtet.
 
Ebenfalls ab Montag, 11. Mai, kehren zunächst die Schülerinnen und Schüler an die
Schulen zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. An den
Schulformen der Sekundarstufe I (z.B. Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und
Gemeinschaftsschulen) kehren zudem die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise
rollierenden System zurück.
An Gesamtschulen und Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5
bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase nach dem Haupttermin
der Abiturprüfungen ab dem 26. Mai ebenfalls in einem tageweise rollierenden System.
 
Hochschulen 
Für den Lehr- und Prüfungsbetrieb wird ab dem 11. Mai die Einschränkung der
Zulässigkeit von Präsenzveranstaltungen „auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen
oder sonstige besondere Rahmenbedingungen“ aufgehoben.
 
Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens und an den der
Berufsausbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Schulen, Instituten und ähnlichen
Einrichtungen ist weiter unter Auflagen zulässig.
Die Hochschulen führen den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester prinzipiell digital
durch.
 
Außerschulische Bildungseinrichtungen 
Ab 11. Mai sind Veranstaltungen in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen,
behördlichen und privaten außerschulischen Bildungs-einrichtungen inkl. Prüfungswesen
auch in großen Räumen zulässig, wenn es zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen
unter 100 Teilnehmer gibt.
Ebenfalls wieder möglich sind sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.
 
Ab dem 30. Mai sind auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und
sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen
Bildungseinrichtungen zulässig. Ebenso sind ein einschränkter Regelbetrieb der
Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz möglich.
Ferienmaßnahmen können vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso
Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände).
 
Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen 
Ab Muttertag (10. Mai 2020) sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen
Hygienevorgaben wieder möglich. Ab dem 11. Mai gilt dies auch in Krankenhäusern und
Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe. Über mögliche weitere Öffnungen zum
30. Mai wird im Lichte der ersten Erfahrungen mit den nun eingeführten Erleichterungen
beraten.
 
Gottesdienste 
Unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte der Kirchen und
Religionsgemeinschaften finden Gottesdienste seit 1. Mai wieder statt.